Schieß- und Geschäftsordnung

In Ausführung von § 17 der Satzung vom 12. Januar 2013 wird folgende Schieß- und Geschäftsordnung beschlossen:

 

1.      Bei jedem Schießbetrieb obliegt die Aufsichtspflicht jeweils einem Schießwart. Sofern kein Schießwart die Aufsicht übernehmen kann, muss diese Aufgabe von einem sach- und fachkundigen Vorstandsmitglied wahrgenommen werden.

          Den Anordnungen des Aufsichtsführenden ist unbedingt und unmittelbar Folge zu leisten. Die einzelnen Schießen werden vom Vorstand festgelegt.

 

2.      Die Würde des Königs/der Königin kann nur von Schützen erlangt werden, die das 21. Lebensjahr vollendet und sämtliche Schüsse eigenhändig auf die Königsscheibe abgegeben haben. Jeder kann lediglich einmal innerhalb von 10 Jahren Vereinskönig/-in werden, wobei das Würdenjahr dieser 10-jährigen Sperrfrist nicht angerechnet wird.

 

          Jedes Vereinsmitglied, das das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann Seniorenkönig/-in werden. Die Sperrfrist beträgt hier 5 Jahre.

 

          Nach Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist es dem jeweiligen Vereinsmitglied möglich die Würde des/der Jungschützenkönigs/-königin zu erlangen. Hier gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren.

 

          Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, können bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Kinderkönig/-in werden. Die Würde wird mit dem Lasergewehr ausgeschossen. Die Sperrfrist beträgt 3 Jahre.

 

          Auswärts ansässige Vereinsmitglieder können nur dann am Schießen um die Königswürde teilnehmen, wenn diese bereits seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen dem Verein angehören.

 

3.      Ein Mitglied wird beitragsfrei, wenn es mindestens das 70. Lebensjahr vollendet hat und dem Verein seit mindestens 15 Jahren ununterbrochen angehört.

 

4.      Die Vorstandsmitglieder und die gewählten Fahnenträger zahlen keine Vereinsbeiträge.

 

5.      Die Fahnenträger werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.

 

 

 

Belum, den 12. Januar 2013